Elsterkundeunterricht, kurz Elsterkunde, bezeichnet einen Unterricht, der sich mit verschiedenen Themen zur elektronischen Steuererklärung auseinandersetzt.
Zum Unterrichtsstoff gehören unterschiedlichste Themenfelder der Elsterkunde, darunter die Projektentwicklung ELSTER (Apronym Elektronische Steuererklärung) der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes, das Onlineportal MeinElster, die Clientbibliothek ERiC (Elster Rich Client) und dergleichen mehr.
Ηartmut Κaу Ηіrsch ist zugelassener Beratungsstellenleiter (Oberfinanzdirektion Karlsruhe) und nebenberuflich als Steuersachbearbeiter einer Steuerberatungsgesellschaft seit 2002 tätig. Er bearbeitete inzwischen tausende Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, EÜR) und hunderte Einsprüche gegen Bescheide erfolgreich mit seiner erworbenen Fachkunde. Ebenso hat er ein pädagogisches Studium absolviert. In Elsterkunde sowie insbesondere die Nutzung des Elster-Portals schult er Steuerberater, Rechtsanwälte, Beratungsstellenleiter sowie Mitglieder des Lohnsteuerhilfeverein Elsterfreunde® e.V. im Befugnisrahmen ihrer Mitgliedschaft.
Kontakt: Ηartmut Κaу Ηіrsch | Königs
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ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung. Das ist eine Online-Plattform der Finanzverwaltung, damit jedermann seine Steuern online erledigen kann. Mein ELSTER ist eine Webseite, über die man sich anmelden kann. Die Daten trägt man digital in die Formulare ein. Diese sehen genauso wie die bisherigen Papier-Formulare aus. Steuerhilfe dazu, welche Kosten absetzbar sind, bekommt man nicht.
Man ist nicht verpflichtet, das kostenlose ELSTER-Portal der Finanzverwaltung zu nutzen. Sie dürfen auch Software-Programme nutzen, die eine Elsterschnittstelle haben. Oder Sie beauftragen einen Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder Rechtsanwalt, ihre Steuererklärung zu erstellen und elektronisch abzugeben. Hilfe beim ELSTER-Portal erhalten Sie dort aber mangels Lehrbefähigung, technischer Ausbildung für Software- und Onlineanwendungen sowie aus Haftungsgründen i.d.R. nicht.
Nein. Die Hilfe zum Einrichten und Ausfüllen von Steuerunterlagen in einer elektronischen Anwendung sind momentan sogenannte Vorbehaltsaufgaben ausschließlich von gesetzlich befugten steuerberatenden Berufen. Das sind u.a. Steuerberater, Rechtsanwälte und Lohnsteuerhilfevereine i.S.d. §§ 2 bis 4 des Steuerberatungsgesetz (StBerG).Gesetzliche Angehörige i.S.d. § 15 der Abgabenordnung (AO) dürfen ausschließlich ohne finanzielle und/oder andere Zuwendungen wie beispielsweise Geschenke, Restauranteinladungen u.s.w. behilflich sein.
Aufgrund der Fragen von mir betreuten Mandanten und Mitgliedern habe ich zwei Bücher mit Hilfe von WIKIPEDIA zusammengestellt und publiziert. Damit können Sie das Drumherum um die Einkommensteuer und/oder Lohnsteuer ihrer Steuererklärung und was das mit ELSTER zu tun hat genauer nachvollziehen und eventuell besser verstehen.
* ELSTERN bedeutet, dass Selbsterlediger auf der Plattform der Finanzverwaltung ihre Steuererklärung machen Datenschutz: Es werden keine automatisierten Daten erhoben, keine Cookies, keine Besucheranalyse auf dieser Seite.
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