ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung. Das ist eine Online-Plattform der Finanzverwaltung, damit jedermann seine Steuern online erledigen kann. Mein ELSTER ist eine Webseite, über die man sich anmelden kann. Die Daten trägt man digital in die Formulare ein. Diese sehen genauso wie die bisherigen Papier-Formulare aus. Steuerhilfe dazu, welche Kosten absetzbar sind, bekommt man nicht.
Man ist nicht verpflichtet, das kostenlose ELSTER-Portal der Finanzverwaltung zu nutzen. Sie dürfen auch Software-Programme nutzen, die eine Elsterschnittstelle haben. Oder Sie beauftragen einen Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder Rechtsanwalt, ihre Steuererklärung zu erstellen und elektronisch abzugeben. Hilfe beim ELSTER-Portal erhalten Sie dort aber mangels Lehrbefähigung, technischer Ausbildung für Software- und Onlineanwendungen sowie aus Haftungsgründen i.d.R. nicht.
Nein. Die Hilfe zum Einrichten und Ausfüllen von Steuerunterlagen in einer elektronischen Anwendung sind momentan sogenannte Vorbehaltsaufgaben ausschließlich von gesetzlich befugten steuerberatenden Berufen. Das sind u.a. Steuerberater, Rechtsanwälte und Lohnsteuerhilfevereine i.S.d. §§ 2 bis 4 des Steuerberatungsgesetz (StBerG).Gesetzliche Angehörige i.S.d. § 15 der Abgabenordnung (AO) dürfen ausschließlich ohne finanzielle und/oder andere Zuwendungen wie beispielsweise Geschenke, Restauranteinladungen u.s.w. behilflich sein.
Aufgrund der Fragen von mir betreuten Mandanten und Mitgliedern habe ich zwei Bücher mit Hilfe von WIKIPEDIA zusammengestellt und publiziert. Damit können Sie das Drumherum um die Einkommensteuer und/oder Lohnsteuer ihrer Steuererklärung und was das mit ELSTER zu tun hat genauer nachvollziehen und eventuell besser verstehen.
Meist März bis Juni und zur Jahreswende werden Schulungen vor Ort an verschiedenen Volkshochschulen, Grundschulen, Kindertageseinrichtungen, Vereinen, kirchlichen Einrichtungen usw. usf. angeboten. Auch ich biete an Volkshochschulen und in kirchlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen den Eltern, Lehrern und Erziehern solche Seminare im Großraum Stuttgart an.
Mit meiner Lehrbefähigung und meinen erworbenen, angewandten Kenntnissen im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Sozialrecht sowie Lebenserfahrung bin ich didaktisch in der Lage, das ELSTERN theoretisch wie auch praktisch zu vermitteln. Danach sind Sie i.d.R. in der Lage, ihren eigenen, einfachen Fall selbst im ELSTER-Portal der Finanzverwaltung zu erledigen. Einfache Fälle sind u.a. Renteneinkünfte (Anlage R), Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Anlage N), Kleinunternehmereinkünfte aus Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit (Anlagen G oder S sowie GewSt, USt).
Bei diesen Schulungen an e.g. öffentlichen Einrichtungen sind allerdings immer grundsätzlich Rechts- und Steuerberatung ausgeschlossen. Die allgemeinen Beispiele für Ledige, Alleinerziehende, Eheleute mit Kind oder Rentner sowie Beispiele für den Übungsleiter mit über den Freibetrag hinausgehender Aufwandsentschädigung, den eBay-Verkäufer (Kleinunternehmer) und den Rechtsanwalt (Freier Beruf) reichen i.d.R. aus, um dann alleine seinen eigenen Steuerfall erledigen zu können.
Schulungen mit Bezug auf ihren Steuerfall sind nur Lohnsteuerhilfevereinen für ihre anerkannten Mitglieder und Steuerberatern sowie Rechtsanwälten erlaubt, wobei davon mangels Lehrbefähigung (didaktischer Kenntnisse) und aus Haftungsgründen meiner Kenntnis nach fast niemand in Deutschland solch ein Schulungsangebot mit Bezug zum eigenen Steuerfall anbieten wird.
Hartmut Kay Hirsch ist Theoretischer Pädagoge und beratend tätig. Er studierte Pädagogik mit Fachrichtung Jugend-, Heim- und Kunsterziehung mit Lehrbefähigung und war zuletzt im Großraum Stuttgart tätig als Erziehungsberater, Bewährungshelfer und selbständiger Kommunikationspädagoge mit eigener Praxis.
Von 1995 bis 2002 war Hirsch auch in der Erwachsenenbildung im Kontext kaufmännischer Softwareanwendung, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht sowie pädagogischer Kommunikationsberater im Unternehmen (Bildungs- und Erziehungseinrichtungen) selbständig tätig. Daraus ergab sich die Queerverbindung zum Wirtschafts- und Steuerrecht.
Seit 2002 ist Hirsch als freier Mitarbeiter einer Steuerberatungsgesellschaft in Passau, seit 2013 dann in Waldsassen sowie seit 2013 bei einem Lohnsteuerhilfeverein in Stuttgart saisonabhängig bis heute nebenberuflich tätig. Als Kommunikationsexperte mit erheblichen Fachkenntnissen aus dem Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht formuliert er Textentwürfe auf Anfrage und im Auftrag für steuer- und familienrechtsberatende Berufsträger.
Hauptberuflich ist Hirsch aktuell als Theoretischer Pädagoge forschend, lehrend und beratend im Großraum Stuttgart tätig und setzt sich auch berufsmäßig für die Interessen junger Menschen bei Berufung bzw. Bestellung von Amts- und Oberlandesgerichten ein.
* ELSTERN bedeutet, dass Selbsterlediger auf der Plattform der Finanzverwaltung ihre Steuererklärung machen Datenschutz: Es werden keine automatisierten Daten erhoben, keine Cookies, keine Besucheranalyse auf dieser Seite.
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